freien Nachmittagen oder ab ca. 16.00 Uhr im Freien auf. Die Kinder der Westallee 13 sind je nach Programm und Witterung jeweils morgens und nachmittags nach dem Mittagsschlaf im Garten. Gemäss Aussage einer Zeugin anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Augenscheinsverhandlung ist der Lärm zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr am schlimmsten. Laut Beschwerdeführerin tritt der Lärm von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf, wobei von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr die Mittagsruhe eingehalten werde. Der Lärm tritt somit ausserhalb der Zeiten auf, die durch das Polizeireglement der Stadt Aarau vom 14. April 1980 speziell geschützt sind (vgl. § 12 des erwähnten Reglements).