Kindertagesstätten über einen grossen Garten verfügen, welche jeweils unterschiedliche Spielgeräte aufweisen. Geht man mit den Beschwerdeführern von acht bis (an schönen Sommertagen und bei Schnee) 20 im Freien spielenden Kindern aus, lässt sich die Situation noch mit einem kleineren Spielplatz vergleichen, welcher in einer Wohnzone üblich und objektiv nicht störend ist. 4.3.3. Zum Zeitpunkt und der Häufigkeit des Lärms: Der gleiche Lärm stört nachts mehr als am Tag, und er stört auch stärker während der Erholungszeiten am Wochenende oder abends als während der Arbeitszeiten (Walker, a.a.O., S. 82).