Es handelt sich aber auch nicht um eine stundenweise Betreuung von immer wechselnden Kindern. Aufgrund der vorgeschriebenen Mindestbetreuungsverhältnisse ist jedes Kind durchschnittlich zwei Tage bzw. vier Halbtage pro Woche anwesend und dies während eines längeren Zeitraums. Es ist folglich durchaus gerechtfertigt, von einer auf eine gewisse Dauer ausgerichteten Wohnnutzung zu sprechen, auch wenn sich diese auf den Tag beschränkt. Dementsprechend werden Kindertagesstätten in der Wohnzone nach der Praxis der Stadt Aarau generell bewilligt ([…]: in der Wohnzone befinden sich [teilweise]