Massgebend ist, dass die Kinder denjenigen Tätigkeiten nachgehen, die dem Charakter der Wohnnutzung vollumfänglich entsprechen. Spiel und Bewegung sind feste Elemente im Tagesrhythmus eines Kindes, weshalb Geräusche spielender Kinder mit der Wohnnutzung untrennbar verbunden sind. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer, fehlt es einer Kindertagestätte auch nicht am Element der Dauer. Zwar sind nicht jeden Tag die gleichen Kinder anwesend. Es handelt sich aber auch nicht um eine stundenweise Betreuung von immer wechselnden Kindern.