Die Parzelle Nr. (…) der Beschwerdeführer grenzt unmittelbar nördlich an die Parzelle Nr. 1205 (Westallee 9). 2. Die umgenutzten Liegenschaften befinden sich gemäss Zonenplan der Stadt Aarau vom 11. Mai 1981 / 11. September 1984 (Stand September 2007) in der Wohnzone W3bis, welche der Empfindlichkeitsstufe II zugeordnet ist. Gemäss § 6 Abs. 1 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Aarau vom 24. März 2003 / 25. Juni 2006 sind Wohnzonen in erster Linie für Wohnbauten bestimmt. Der Anteil der Wohnnutzung an der realisierten Bruttogeschossfläche hat in den Zonen E, W2, W3 und W3bis mindestens 60 % zu betragen (§ 6 Abs. 3 BNO).