MARCO GRETHER / JULIA VON AH, Die Besteuerung Selbständigerwerbender, Zürich 2004, S. 45). Mit dem Wechsel zur Präponderanzmethode geht die Zugehörigkeit zum Geschäftsvermögen aus der Bilanz bzw. aus den Aufstellungen über Aktiven und Passiven hervor. Umgekehrt sind nach § 7 Abs. 3 StGV überwiegend privat genutzte Vermögenswerte per 1. Januar 2001 auszubuchen. Dass die Verordnungsbestimmung nur Grundstücke (anstelle von Vermögenswerten) nennt, muss als gesetzgeberisches Versehen angesehen werden (so auch JÜRG ALTORFER, JULIA VON AH, in: Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 3. Auflage, Muri-Bern 2009, Band 1, § 27 N 100).