6.3 Gemäss § 36 Abs. 2 lit. a StG und § 19 StGV können bei selbstständiger Erwerbstätigkeit die geschäfts- und berufsmässig begründeten Kosten, insbesondere auch die ausgewiesenen Abschreibungen auf dem Geschäftsvermögen, abgezogen werden (so auch Art. 27 Abs. 2 lit. a DBG. Abschreibungen sind nur auf Geschäftsvermögen zulässig; auf Gegenständen des Privatvermögens sind sie ausgeschlossen (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 1. Juli 2009 [2C_475/2008], Erw. 2.1, zu Art. 27 ff. DBG). Der Gesetzgeber hat in Art. 8 Abs. 2 erster Satzteil StHG eine Legaldefinition des Geschäftsvermögens eingeführt. Danach gelten als Geschäftsvermögen "alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwie-