Aus diesen Gründen wird der Zwangsmassnahmen-Entscheid der Klinik Königsfelden vom 30. Juni 2008 aufgehoben. 2008 Sozialhilfe 225 VIII. Sozialhilfe 37 Auslandaufenthalt (Ferien) eines Sozialhilfeempfängers. - Der Unterstützungswohnsitz wird durch einen vorübergehenden Ferienaufenthalt im Ausland nicht verändert oder unterbrochen (Erw. 2.1). - § 10 Abs. 5 lit. a SPV regelt die Finanzierung von Zusatzkosten, die mit Urlaubs- und Erholungsaufenthalten verbunden sind (Erw. 2.3). - Kürzung der Sozialhilfe wegen Verletzung der Meldepflicht (Erw. 3).