Nebst der gutachterlich festgestellten Diagnose der Persönlichkeitsstörung und der Notwendigkeit einer Verhaltenstherapie bestehen zu viele Ungewissheiten. Es muss im heutigen Zeitpunkt offen bleiben, ob allenfalls zusätzlich eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis vorliegt und ob mittels Neuroleptika ein wesentlicher Behandlungserfolg erzielt werden könnte. Zusätzlich fehlt es an einer schweren Fremdgefährdung des Beschwerdeführers ebenso wie an einer durch Krankheit verursachten Urteilsunfähigkeit. Aus diesen Gründen wird der Zwangsmassnahmen-Entscheid der Klinik Königsfelden vom 30. Juni 2008 aufgehoben.