Selbst bei allfälligem Vorliegen einer Schizophrenie kann nicht gesagt werden, dem Beschwerdeführer fehle die Einsicht in die Notwendigkeit der Behandlung. Der Beschwerdeführer kennt die Krankheit von seiner Mutter her; anlässlich seiner zweiten Hospitalisation in der Klinik Königsfelden Ende 2007/anfangs 2008 wurde er mit Neuroleptika behandelt. Er kennt das Wesen einer neuroleptischen Behandlung; er weiss, was die entsprechenden Medikamente bewirken, sowohl in positiver Hinsicht als auch in Bezug auf Nebenwirkungen.