Da kein florid psychotisches Zustandsbild vorliegt, würde es selbst bei Vorliegen einer Schizophrenie an einer nachgewiesenen Behandlungsfähigkeit fehlen. Die Ausführungen des behandelnden Oberarztes lassen Fragen offen, wenn er einerseits ausführt, es sei durch die neuroleptische Behandlung bereits eine Verbesserung eingetreten, er jedoch andererseits schildert, dass die dem Beschwerdeführer am 30. Juni 2008 verabreichte Risperdal- Spritze erst nach drei Wochen ihre Wirkung entfalte und der Beschwerdeführer die Risperdal-Tabletten schmuggle, indem er sie in die Urinflasche ausspucke. 220 Verwaltungsgericht 2008