Dies einerseits, weil sich eine Persönlichkeitsstörung kaum mehr medikamentös beeinflussen lässt und ein schleichender Verlauf einer Schizophrenia simplex weiter höchstens eine Verdachtsdiagnose ohne eindeutige Anhaltspunkte bildet. Selbst wenn es sich um eine solche handeln sollte, wäre eine medikamentöse Therapie deutlich weniger wirksam bei den so genannten Negativsymptomen, als bei einer florid-psy- chotischen Situation, die bei Herrn B. zu keiner Zeit vorlag." Das Verwaltungsgericht kann sich dieser oberärztlichen Ansicht vollumfänglich anschliessen: