Entsprechend wurde im Austrittsbericht vom 5. Juni 2008 das Folgende festgehalten: "Wir erachten es als nicht verhältnismässig, ihn zwangszumedizieren, da ein Erfolg einer medikamentösen Therapie, wenn überhaupt, nur in sehr begrenztem Ausmass, im Vergleich zu allfälligen Spätfolgen desselben zu erwarten gewesen wäre. Dies einerseits, weil sich eine Persönlichkeitsstörung kaum mehr medikamentös beeinflussen lässt und ein schleichender Verlauf einer Schizophrenia simplex weiter höchstens eine Verdachtsdiagnose ohne eindeutige Anhaltspunkte bildet.