Entsprechend wird im Gutachten vom 13. April 2007 ausgeführt, für die kombinierte Persönlichkeitsstörung gebe es keine sicher wirksame Therapie; lediglich eine verhaltenstherapeutisch-de- liktsorientierte Psychotherapie habe gemäss heutiger Wissensgrundlage eine gewisse Wirksamkeit. Dementsprechend hat das Bezirksgericht Z. mit Entscheid vom 16. Mai 2007 den Vollzug der Freiheits- 218 Verwaltungsgericht 2008