V/3.2.1.3 hiervor), zumal sich eine Persönlichkeitsstörung medikamentös kaum behandeln lässt. Unklar ist, ob zusätzlich eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis vorliegt, bei welcher eine neuroleptische Behandlung medizinisch indiziert wäre. Verschiedene Indizien dafür liegen zwar vor, allerdings bleibt es bei einer Verdachtsdiagnose. Entsprechend führte auch der Gutachter anlässlich der verwaltungsge- 216 Verwaltungsgericht 2008