ren Konstanz lägen näher bei einer Schizophrenie als bei einer Persönlichkeitsstörung. Der Beschwerdeführer kenne die Krankheit Schizophrenie von seiner Mutter und könne daher die Symptome verstecken; er kontrolliere sich, was er sage. Es bestehe eine gelockerte Assoziation, wobei diese Störung der Gedanken symptomatisch für eine Schizophrenie sei. 3.2.2. Es kann festgestellt werden, dass mit Ausnahme der aktuellen Hospitalisation alle involvierten Psychiater eindeutig die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung gestellt haben. Insbesondere im Gutachten vom 13. April 2007 wird diese Diagnose ausführlich begründet.