- Gemischte Persönlichkeitsstörung mit paranoiden, dissozialen und unreifen Zügen - (…)" Auf dem Zwangsmassnahmen-Entscheid vom 30. Juni 2008 wurde unter der Rubrik Diagnose "Schizophrenie; DD: Persönlichkeitsstörung" aufgeführt. Entsprechend führte der behandelnde Oberarzt anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung vom 15. Juli 2008 aus, man könne aufgrund von Beobachtungen über einen längeren Zeitraum feststellen, dass beim Beschwerdeführer Denkstörungen mit einer paranoiden Verarbeitung der Umgebung stattfänden; so seien immer die anderen schuld; es bestehe ein stetes Misstrauen. Dies seien Hinweise auf eine Schizophrenie. Die Dichte dieser Hinweise sowie de-