Des Weiteren war anlässlich jener Hospitalisation eine Erstpsy- chose-Abklärung durchgeführt worden. Diese Abklärung wurde im Austrittsbericht vom 5. Juni 2008 bezüglich dritte Hospitalisation des Beschwerdeführers im Mai 2008 folgendermassen zusammengefasst: "In der damaligen Testung wurde festgehalten, dass sich trotz Abwesenheit florid-psychotischer Symptome der Verdacht einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis, welche schleichend ist, nicht entkräften [lasse], dies einerseits durch die Krankheitsentwicklung über Jahre mit einem deutlichen Leistungsknick und immer wieder uneinfühlbarem Verhalten, sowie der genetischen Belastung durch eine schizophrene Mutter.