In diesem Zusammenhang führt er aus, die geringe Frusttoleranz, die labile Affektivität, die ungenügende Selbst- und Impulskontrolle, die mangelnde Verarbeitungs- und Introspektionsfähigkeit, die verzerrte, misstrauisch-paranoid anmutende Wahrnehmung, die defizitäre Empathiefähigkeit und die mangelnde Anpassungsfähigkeit wiesen am ehesten auf einen Menschen mit strukturellen Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung, aber auch auf Unreife in der Persönlichkeitswerdung hin. Die Persönlichkeit des Beschwerdeführers sei zusammenfassend beurteilt sehr auffällig.