Mit forensisch-psychiatrischem Gutachten vom 13. April 2007 nimmt der Gutachter Stellung zu Fragen einer psychischen Störung, der Schuldfähigkeit, der Rückfallgefahr sowie einer allfälligen Massnahme. In diesem Zusammenhang führt er aus, die geringe Frusttoleranz, die labile Affektivität, die ungenügende Selbst- und Impulskontrolle, die mangelnde Verarbeitungs- und Introspektionsfähigkeit, die verzerrte, misstrauisch-paranoid anmutende Wahrnehmung, die defizitäre Empathiefähigkeit und die mangelnde Anpassungsfähigkeit wiesen am ehesten auf einen Menschen mit strukturellen Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung, aber auch auf Unreife in der Persönlichkeitswerdung hin.