pische Symptome) könne zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. 3.2.1.3. Mit forensisch-psychiatrischem Gutachten vom 13. April 2007 nimmt der Gutachter Stellung zu Fragen einer psychischen Störung, der Schuldfähigkeit, der Rückfallgefahr sowie einer allfälligen Massnahme.