2. Vorliegend befindet sich der Beschwerdeführer zurzeit in Haft zur Sicherung des Massnahmenvollzuges, wobei diese Haft vorübergehend in der Klinik Königsfelden vollzogen wird. Die Isolation entspricht somit der Fortführung der Haft und ist nicht Gegenstand der medizinisch indizierten Zwangsmassnahme. Daher ist das Verwaltungsgericht nicht zuständig, die Isolation und deren Vollzug (Verweigerung eines 30minütigen Spaziergangs) zu überprüfen, weshalb auf die Beschwerde betreffend Isolation in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden nicht eingetreten werden kann. IV. (…) V. 1. 1.1. Zur Hauptsache wendet sich der Beschwerdeführer gegen die