4.3.2. Gemäss Jugend- und Familienberatung (jfb) des Bezirks Baden wurde das Schuh- und Schlüsselservicegeschäft des Beschwerdeführers im Oktober 2005 eröffnet. Anfangs sei das Geschäft gut gelaufen, mittlerweile aber seien die Einnahmen fast so hoch wie die Ausgaben (recte wohl eher: "…die Ausgaben fast so hoch wie die Einnahmen"). Somit könne nur ein kleiner Gewinn an den ehelichen Unterhalt beigesteuert werden. Wenn man die effektiven Ausgaben (inkl. Raummiete in der Höhe von Fr. 350.--, von der Gemeinde als "situationsbedingte Leistung" ausgerichtet) betrachte, resultiere ein Minus von ca. Fr. 140.-- pro Monat für das (damals laufende) Jahr 2007.