Somit sei am Entscheid nichts auszusetzen. Bezüglich der Einrichtungen sei darauf hinzuweisen, dass Vermögen bis zu einem Freibetrag von Fr. 4'500.-- pro Unterstützungseinheit aufzubrauchen sei. Von einer Verwertung könne in bestimmten Fällen abgesehen werden, vorliegend liege jedoch weder eine ungebührliche Härte noch eine unwirtschaftliche Situation oder ein anderer Grund vor, der die Verwertung als unzumutbar erscheinen liesse.