Zum Zeitpunkt der Veränderung bedarf es in jedem Fall einer Neubeurteilung. Die Befristung ist demzufolge keinesfalls unverhältnismässig. Nicht zuletzt wird damit auch der Anordnung Nachdruck verliehen und klargestellt, dass die Unterstützung nicht für eine unbeschränkte Dauer ausgerichtet wird. 4. 4.1. Weiter lassen die Beschwerdeführer rügen, die Auflage bzw. Anweisung, das Geschäft sei zu liquidieren, sei verfassungswidrig und beruhe auf unrichtiger und unvollständiger Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts. Um sich intensiv nach einer lukrativen Tätigkeit umzusehen, sei es nicht erforderlich, das Geschäft zu liquidieren.