2009 Sozialhilfe 227 43 Befristung der Sozialhilfe; Bedarfsdeckungsprinzip; eigenes Geschäft - Die Auflage zur Liquidation eines eigenen (defizitären) Geschäfts verletzt die Wirtschaftsfreiheit nicht und ist auch nicht unverhältnismässig. - Aufgrund des Bedarfsdeckungsprinzips kann die materielle Hilfe befristet werden. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 6. April 2009 in Sachen C.P. und R.P. gegen das Bezirksamt Baden (WBE.2008.182). Aus den Erwägungen