Sie haben die Möglichkeit, bei der Prüfung von Ansprüchen aus der Unterstützungspflicht der Verwandten entsprechende Vereinbarungen mit dem Vater des Beschwerdegegners zu treffen (§ 7 Abs. 1 SPG und § 6 SPV). Sofern dieser – freiwillig – seine Zustimmung zu einer solchen Vereinbarung erteilt, kann vom Beschwerdegegner die Unterzeichnung einer Abtretung auch verlangt werden. Für die Geltendmachung und zur Bestimmung der Höhe sind die einschlägigen Regelungen zur familienrechtlichen Unterstützungspflicht (Art.