O., § 152 N 9). Im konkreten Fall fehlt es an einem förmlichen Vorentscheid, der auch gegenüber den Einsprechern verbindlich werden könnte. 35 Voranfrage i.S.v. § 28 AbauV - Zulässiger Gegenstand - Befangenheit der mit der Voranfrage befassten Baukommission