gelten würden (…). Die gleiche Zielsetzung ergibt sich aus dem Regionalen Entwicklungskonzept für die Region Seetal aus dem Jahr 2006 (…), wo explizit festgehalten wird, der Einkauf für den täglichen Bedarf […] solle in den peripheren Arbeitsplatzgebieten ausgeschlossen werden (…). Zum gleichen Auslegungsergebnis führt auch eine teleologische Betrachtung: Zwar dürfen in Industriezonen unter immissionsrechtlichen Gesichtspunkten auch Betriebe errichtet werden, die nur mässig stören (sog. Recht zur Minderausnutzung;