In einem engeren Sinn fallen darunter nur Betriebe, die der Bearbeitung oder Verarbeitung von Stoffen aller Art mit Hilfe von Maschinen oder anderen technischen Hilfsmitteln dienen (so ZBl 81/1980, S. 258; 90/1989, S. 211), nicht aber Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe. In einem weiteren Sinn umfasst der Begriff des Gewerbes jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird (so http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe). Darunter fielen auch Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe. Auch die Gesetzessystematik lässt mehrere Deutungen zu.