Während sich der Begriff der Industrie nach herkömmlichem Sprachgebrauch auf die Produktion und Weiterverarbeitung von Waren und Gütern bezieht, kann der Begriff des Gewerbes je nach Sprachverständnis in einem engeren oder einem weiteren Sinn verwendet werden. In einem engeren Sinn fallen darunter nur Betriebe, die der Bearbeitung oder Verarbeitung von Stoffen aller Art mit Hilfe von Maschinen oder anderen technischen Hilfsmitteln dienen (so ZBl 81/1980, S. 258; 90/1989, S. 211), nicht aber Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe.