1. Die Beschwerdeführerin plant auf der Parzelle Nr. 1947 den Neubau einer Filiale mit einer Verkaufsfläche von rund 1'198 m2 und 111 Parkplätzen. Hinzu kommen verschiedene Nebenräume und Abstellplätze für Velos und Mofas. Die Zufahrt zur geplanten Verkaufsstelle soll über die Industriestrasse "Birren" erfolgen, die in einem Abstand von rund 105 m zum Baugrundstück in die Lenzburgerstrasse (K 249) mündet. 2009 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 177