Dass die eingehenden Angebote gleichwertig sind, ist bei Vergaben wie der vorliegenden Sammelausschreibung von kleineren Strassenbauaufträgen häufig der Fall. Mit dem Kriterium der Abwechslung hat es die Vergabebehörde bei solchen Vergaben auch in der Hand, ein allfälliges "Klumpenrisiko" zu vermeiden. Klar erscheint sodann, dass der "gerechten Abwechslung und Verteilung" als vergabefremdem Kriterium kein allzu grosses Gewicht zukommen darf (Lang, a.a.O., S. 470). Letztlich soll damit lediglich erreicht werden, dass bei an sich (in Bezug auf die preis- und qualitätsrelevanten Zuschlagskriterien) gleichwertigen Angeboten eine Abwechslung möglich ist.