5. Von den Beschwerdeführerinnen als rechtswidrig und willkürlich gerügt wird schliesslich auch die Benotung des Zuschlagskriteriums "Verteilung der Arbeiten". Die Beschwerdeführerinnen haben bei diesem Kriterium – im Gegensatz zu den übrigen Anbietern für das Los 7 – mit 2,5 Punkten lediglich die Hälfte von möglichen 5 Punkten erhalten. 5.1. Unter dem Kriterium "Verteilung der Arbeiten" ist gemäss den Submissionsbedingungen die angemessene Aufteilung der Arbeiten unter den verschiedenen Bauunternehmungen zu verstehen.