Nach der Vornahme dieser Abzüge wurden ein Realwert für die an die B. vermieteten Anlagen von Fr. 2'428'545.00 und ein Mietwert von Fr. 133'570.00 ermittelt. Dieser Betrag wurde in eine Kapitalverzinsung von Fr. 72'856.00 (gerechnet mit 3 %) und in die Kosten für Unterhalt-/Instandstellung in der Höhe von Fr. 60'714.00 (mit 2,5 % angerechnet) pro Jahr aufgeteilt. Die Vorinstanz stellte im Ergebnis fest, dass die geforderte Rückzahlung von Fr. 72'856.00/Jahr unter Einbezug aller Faktoren (Fläche, Quadratmeterpreis, Vergleich mit ortsüblichen Mietpreisen im Raum D., Einnahmen aus der Weitervermietung an Dritte) sehr massvoll kalkuliert sei. 4.2.