Verzinsung des Realwertes erfolgen könne. Gestützt auf übliche Regeln der Immobilienbewirtschaftung und unter Anwendung weiterer Hilfsmittel seien die Gebäudebestandteile in verschiedene Raumkategorien eingeteilt und bei jeder Kategorie für die Erstellungskosten inkl. Ausstattung prozentuale Zuschläge angenommen worden. Die Altersentwertung sei ebenfalls gestützt auf die in der Immobilienwirtschaft üblichen Regeln berücksichtigt worden. Bezüglich der Verzinsung stelle der Regierungsrat auf die Variante mit einer mittleren Kapitalverzinsung von 3 % und einem Unterhalt von 2,5 % ab, wobei die Kosten für eine langfristige Substanzwerterhaltung nicht berücksichtigt seien.