Der Regierungsrat stellte im Wesentlichen auf verschiedene Berichte des DGS "Spital D. - Mietwertberechnung", die Teilergebnisse der Arbeitsgruppe sowie die Empfehlungen der E. AG ab. In den Berichten wurde festgehalten, dass das Gebäude aufgrund seiner spezifischen Nutzung kein marktgängiges Objekt darstelle und die Berechnung des Mietwertes deshalb nur über die kostendeckende 212 Verwaltungsgericht 2011