4. 4.1. Im angefochtenen Entscheid wird die Beschwerdeführerin verpflichtet, die kantonalen Vorinvestitionen mit jährlich Fr. 72'856.00 pro Jahr ab 1. Januar 2008 oder in einem einmaligen Betrag von Fr. 2'048'545.00 zu bezahlen. Der Regierungsrat stellte im Wesentlichen auf verschiedene Berichte des DGS "Spital D. - Mietwertberechnung", die Teilergebnisse der Arbeitsgruppe sowie die Empfehlungen der E. AG ab.