2011 Gesundheitsrecht und Adoption 207 IX. Gesundheitsrecht und Adoption 52 Zweckentfremdung und Veräusserung von Spitalanlagen und -liegen- schaften (§ 14 Abs. 6 SpiG) Die Entlassung einer Einrichtung aus dem staatlichen Leistungsauftrag und die Verwendung von Anlagen und Liegenschaften in tatsächlicher Hinsicht für eine Nutzung, die nicht mehr auf einem Leistungsauftrag gemäss kantonaler Spitalkonzeption beruht, stellen eine Zweckentfremdung im Sinne von § 14 Abs. 6 SpiG und § 9 Abs. 2 SpiV dar.