II. Straf- und Massnahmenvollzug 16 Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern und Straftäterinnen im Freiheitsentzug. - Zusammensetzung und Verfahren vor der Fachkommission. - Die Empfehlungen der Fachkommission sind mit einem Gutachten vergleichbar, weshalb für die Mitglieder die Ausstandsgründe für Sachverständige gelten. - Anwendbar sind darüber hinaus die Ausstands- und Ablehnungsgründe des kantonalen Rechts. Urteil des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 13. März 2008 in Sachen S. gegen Verfügung des Departements Volkswirtschaft und Inneres (WBE.2008.38).