2.2. Der Beschwerdeführer führt an, vorliegend sei in Anwendung von Art. 7 Abs. 3 VZV eine Abweichung der medizinischen Mindestanforderungen nach Anhang 1 VZV angebracht. Sowohl der ärztliche Bericht von Dr. med. Y. als auch derjenige von Dr. med. X. würden dem Beschwerdeführer Fahrtauglichkeit mit der Auflage des Tagfahrens und einer halbjährlichen ärztlichen Kontrolle bescheini- 64 Verwaltungsgericht 2008