Die restlichen Zuschlagskriterien, darunter der Preis (20 %), weisen demgegenüber ein Gewicht von lediglich 30 % auf. Insofern dürfte es für die Beschwerdeführerin weitgehend illusorisch sein, die negative Bewertungen wegen abweichender Spezifikationen hier mit einem preisgünstigen Angebot kompensieren zu können. 3.5. Unter den gegebenen Umständen muss bejaht werden, dass sich die unbestreitbar auf das von der A. angebotene Produkt ausgerichteten Vorgaben des Pflichtenheftes für die übrigen Anbieter von vorn- 2008 Submissionen 191