auch solche Fahrzeuge können von verschiedenen Lieferanten angeboten werden. Die Vergabebehörde hat sich somit letztlich richtigerweise – wenn auch nur widerwillig und auf Druck der Beschwerdeführerin – dafür entschieden, auf die ursprünglich vorgesehene freihändige Vergabe des Hubretters an die A. zu verzichten und diesen in einem offenen Submissionsverfahren öffentlich auszuschreiben. Damit aber ist sie an die dafür geltenden Vorschriften gebunden;