Genf 2008, Rz. 95 ff.). 3.3. Lieferaufträge sind im offenen oder selektiven Verfahren zu vergeben, wenn der geschätzte Wert des Einzelauftrags Fr. 250'000.-- übersteigt (§ 8 Abs. 1 SubmD). Dieser Betrag wird vom zu beschaffenden Hubrettungsfahrzeug, auch von einem Vorführfahrzeug, klar überschritten, wie die verschiedenen (Richt-)Offerten klar aufzeigen. Ausnahmetatbestände im Sinne von § 8 Abs. 3 SubmD, die eine freihändige Vergabe rechtfertigen könnten, sind vorliegend nicht gegeben. Insbesondere stellt auch der Entscheid für ein (preisgünstigeres) Vorführfahrzeug keine Ausnahme dar; auch solche Fahrzeuge können von verschiedenen Lieferanten angeboten werden.