Die Etappierung der Bauzone erfolgte zur Koordination der Siedlungsentwicklung und zur Sicherung des Handlungsspielraums für eine künftige kontinuierliche bauliche Entwicklung, und die Gestaltungsplanvorschriften sind in der Bedeutung der "Bleiwiese" für die Gemeinde begründet. Nach der Zuweisung einer grösseren Fläche der "Bleiwiese" in die W3 steht für die "zusammengefassten" Freiräume nach den Gestaltungsplanvorschriften bzw. die Grünflächen oder Parkanlagen insbesondere die Teilfläche in der OE im Vordergrund, so dass mit Bezug auf diese Teilfläche auch eine landschafts- bzw. siedlungsgestalterische Funktion gegen die zwingende Zuweisung zum Baugebiet spricht (siehe