Eine schwere Verletzung begeht, wer durch grobe Verletzung von Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt. Dies hat einen mindestens dreimonatigen Entzug des Führerausweises zur Folge (Art. 16c SVG). Eine mittelschwere Widerhandlung schliesslich verübt, wer durch Verletzung von Verkehrsregeln eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt. In der Folge wird dem fehlbaren Lenker der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen (Art. 16b SVG). Die mittelschwere Widerhandlung ist nach der gesetzlichen Konzeption als Auffangtatbestand ausgestaltet.