Für den Fall, dass innert Frist keine Vernehmlassung eingereicht werde, gehe das Gericht davon aus, dass keine Verfahrensbeteiligung erfolge. Am 5. April 2007 wurde den Beteiligen eine dem Gemeinderat Rudolfstetten-Friedlisberg bewilligte Fristerstreckung bis 15. Mai 2007 zur Kenntnisnahme zugestellt. Mit Eingabe vom 14. Mai 2007 erstatteten die A. AG, F., L., T. und N eine gemeinsam verfasste Vernehmlassung für alle 64 von der Baubewilligung Betroffenen. Aus den Erwägungen