Am 19. Dezember 2005 erteilte der Gemeinderat Rudolfstetten- Friedlisberg der Swisscom Mobile AG die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage auf der Parzelle Nr. 1462 an der Grossmattstrasse. Dagegen erhoben T. und 63 Mitbeteiligte Beschwerde beim Regierungsrat. Mit Entscheid vom 21. Februar 2007 hiess der Regierungsrat die Beschwerde gut und hob die Baubewilligung auf. Der Entscheid wurde den Beschwerdeführern A. AG, F., L., T. und N. zugestellt. Die Swisscom Mobile AG gelangte in der Folge an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, der vorinstanzliche Entscheid sei aufzuheben und die Baubewilligung zu bestätigen.