III. Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 30 Voranfrage i.S.v. § 28 AbauV. - Keine Befangenheit der mit der Voranfrage befassten Behörde im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren (Erw. 2.4 und 2.5). - Gegenstand einer Voranfrage (Erw. 2.6). - Keine Pflicht zur öffentlichen Auflage von Voranfrageakten (Erw. 2.7). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 9. August 2007 in Sachen H. und Mitbeteiligte gegen Eheleute R. (WBE.2006.173). Aus den Erwägungen