R.W. war im Jahr 2001 bei verschiedenen Arbeitgebern in unselbstständiger Erwerbstätigkeit beschäftigt: Bis zum 31. Januar 2001 arbeitete er für die A. AG in leitender Stellung, vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2001 im Nebenerwerb für deren Schwestergesellschaft B. AG; zudem war er während des gesamten Kalenderjahres 2001 für die von ihm und seiner Frau beherrschte C. AG tätig. Daneben führte er als Unternehmensberater in selbstständiger Erwerbstätigkeit eine Einzelfirma.